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Neuigkeiten der WWG Kölleda

Bürgergeld für einen Monat

Für Bürger*innen, die eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten besteht im Jahr 2023 die Möglichkeit Bürgergeld auch nur für einen Monat zu beantragen, wobei es sich nicht zwingend um eine Heizkostennachzahlung handeln muss.

Der Antrag kann einfach und bequem von zu Hause aus gestellt werden. Es ist nicht zwingend den Antrag in dem Monat zu stellen, in dem die offene Forderung gezahlt werden muss (Fälligkeitsmonat). 

Achtung! Der Antrag ist jedoch spätestens bis zum Ablauf des dritten Monats nach dem Fälligkeitsmonat zu stellen.

Das Bürgergeld für einen Monat gilt für alle Anträge, die bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden.

Bei der Prüfung, ob der Anspruch auf Bürgergeld für einen Monat besteht, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft. Das heißt, dass zum Beispiel das Einkommen aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft für diesen Monat geprüft wird. Wer zur Bedarfsgemeinschaft gehört, kann aus den Ausfüllhinweisen zum Hauptantrag auf Bürgergeld HIER nachgelesen (Hinweis Nr.4) werden.

Auch zum Vermögen muss Auskunft geben werden. Beim Bürgergeld für einen Monat hat jede Person der Bedarfsgemeinschaft einen Freibetrag von 15.000 Euro.

Mehr Informationen finden Sie HIER

Ihr Team der WWG Kölleda