Sehr geehrte Mieter*innen,
am 10.03.2023 informierten wir Sie über die Bedingungen der Installation sog. Balkonkraftwerke oder auch Stecker Solaranlagen genannt.
Mit diesem Artikel wollen wir Sie über die sich aus dem Solarpaket I, ergebenden Änderungen für Balkon-PV-Anlagen informieren. Das Solarpaket I trat zum 16. Mai 2024 in Kraft.
Die Neuerungen im Solarpaket sind sowohl auf die Neuinstallation von Balkon-PV-Anlagen, als auch auf bereits installierte Balkon-PV-Anlagen anwendbar.
Hier geben wir Ihnen eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen:
- Die maximale Wechselrichterleistung für eine einzelne Balkon-PV-Anlage wurde von 600 Watt auf 800 Watt erhöht.
- Eine Meldepflicht für Balkon-PV-Anlagen bei dem zuständigen Netzbetreiber entfällt. Weiterhin erforderlich ist jedoch die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Bitte HIER klicken. - Bis zum Einbau eines digitalen Zweirichtungszählers ist eine vorübergehende Duldung rückwärtsdrehender (alter Ferraris-)Zähler bei der Inbetriebnahme der Anlage erlaubt.
Unbeschadet dessen bleibt sie Zustimmung unseres Unternehmens für die Installation einer Balkon-PV-Anlage nach wie vor erforderlich. Dies begründet sich zum einen darin, dass mietrechtlich bauliche Veränderungen an der Mietsache durch die Mieter nicht vorgesehen sind und zum anderen die Gebäudesubstanz durch derartige Installationen nicht verletzt werden darf.
Vor der Installation einer Balkon-PV-Anlagen sind daher u.a. folgende Fragen zu klären:
Durch den Vermieter:
- Ist die Elektroinstallation der Wohnung bereits modernisiert, so, dass die Installation und Einspeisung in den Stromkreis gefahrlos erfolgen kann?
- Ist der Balkon statisch dafür geeignet, die dauerhafte Last eines PV-Moduls und die dadurch anfallenden Windlasten extra aufzunehmen?
- Ist die Nutzung des Balkons als zweiten Rettungsweg vorgesehen? Das Anleitern muss gewährleistet werden, sodass mindestens ein 1m breiter Streifen am Balkon freigelassen wird.
- Wie wird die Verkehrssicherheit gewährleistet?
- Wer übernimmt welche Haftung?
- Eigenkonstruktionen für die Halterung der Balkon-PV-Anlage sind nicht erlaubt.
Durch die Mieter:
- Ist die beabsichtigt zu installierende Balkon-PV-Anlage mit einem vollständigen normkonformen Netz- und Anlagenschutz ausgestattet?
- Welche Paneel-Größe kann angebracht werden und wie groß muss der entsprechende Wechselrichter sein?
- Welche Ausrichtung hat der Balkon?
- Gibt es finanzielle Förderprogramme, die die Anschaffung bezuschussen?
- Deckt die eigene Haftpflichtversicherung Schäden Dritter durch die Balkon-PV-Anlage ab?
Solange diese Fragen nicht geklärt sind, kann eine Erlaubnis nicht erteilt werden.
ACHTUNG!
Arbeiten an elektrischen Anlagen und Leitungen dürfen nur durch eine Elektrofachkraft ausgeführt werden!
Für Fragen zu dieser Thematik wenden Sie sich gern an unseren Mitarbeiter Herrn Thomas Bax, telefonisch unter 03635/6008-18 oder per E-Mail unter bax@wwg-koelleda.de.