Neuigkeiten der WWG Kölleda

Informationspflichten gegenüber dem Stromanbieter – das gilt ab dem 06. Juni 2025

Illustration eines Stromsteckers und einer Steckdose, die sich auf einem bunten Hintergrund mit Farbverlauf von Gelb zu Pink gegenüberstehen, ohne verbunden zu sein. Der Hintergrund ist mit transparenten Kreisen überlagert, was eine verspielte, abstrakte Atmosphäre erzeugt.

Sehr geehrte Mieter/innen,

ab dem 06. Juni 2025 gelten neue gesetzliche Regelungen für die Information gegenüber dem Stromanbieter bei einem Umzug.

Vorab: Die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen bleiben unberührt!

Bislang war es möglich, den Versorger auch nachträglich – bis zu sechs Wochen nach dem Auszug – über den Umzug zu informieren.

Ab Juni 2025 ist das nicht mehr erlaubt! Der Stromanbieter muss vor dem Umzug informiert werden.

Unser Tipp: Informieren Sie Ihren Stromanbieter mindestens 14 Tage vor dem Umzug.

Hintergrund ist eine Vorgabe der Bundesnetzagentur: Der Lieferantenwechsel soll künftig innerhalb von 24 Stunden möglich sein. 

 

Damit das funktioniert, muss der neue Prozess rechtzeitig angestoßen werden – und das geht nur, wenn der Versorger vorher über den Umzug Bescheid weiß.

Was passiert, wenn die Information zu spät kommt?

Wird der Umzug nicht rechtzeitig gemeldet, bleibt der Stromanschluss auf Sie registriert – und der Stromverbrauch des Nachmieters Ihrer Wohnung wird Ihrem Kundenkonto zugerechnet. Das kann zu unnötigem Ärger führen.

Die folgenden Informationen werden in der Regel benötigt:

  • Vorname, Nachname oder Vertragspartner
  • Kundennummer (falls vorhanden)
  • alte und neue Adresse
  • Umzugsdatum
  • Zählernummer und Zählerstand
  • Mitteilung neuer Mieter, wenn bekannt

Für Fragen stehen wir Ihnen unter den Ihnen bekannten Kontaktdaten gern zur Verfügung.

Ihr Team der WWG Kölleda

Bild: Alexa Koch | pixabay

Unsere Geschäftsstelle bleibt am Freitag, den 30.05.2025 geschlossen.

Im Havarie-Fall erreichen Sie uns über unsere Bereitschaftstelefonnummer
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